Schmerzzentren
Etwa 1 Million Patienten mit chronischen Schmerzen in Baden-Württemberg bedürfen einer speziellen Schmerztherapie mit der Möglichkeit einer stationären oder teilstationären Behandlung. Um die Versorgungssituation dieser Patienten zu verbessern, wurden in Ergänzung der niedergelassenen Schmerztherapeuten landesweit 4 Überregionale und 12 Regionale Schmerzzentren im Landeeskrankenhausplan Baden-Württemberg ausgewiesen.
Regionale Schmerzzentren erfordern ein Krankenhaus bzw. eine vertraglich festgelegte Kooperation mit einem Krankenhaus der Mindestleistungsstufe der Zentralversorgung sowie die Verfügbarkeit einer ambulanten, teilstationären und vollstationären Behandlungseinheit mit entsprechender Vernetzung. Weitere Träger wie Krankenhäuser und niedergelassene Schmerztherapeuten können sich an der Bildung der Regionalen Schmerzzentren beteiligen und eine entsprechende Aufgabenteilung vereinbaren. Die ausgewiesenen Regionalen Schmerzzentren kooperieren sowohl mit den niedergelassenen Schmerztherapeuten als auch mit den Überregionalen Schmerzzentren.
Wegen der Anforderungen an die Infrastruktur kommen als Überregionale Schmerzzentren grundsätzlich nur die Universitätskliniken in Frage, welche die interdisziplinäre Versorgung von schmerztherapeutischen Problempatienten gewährleisten:
Spezialisierte Krankenhäuser (Regionale Schmerzzentren) hingegen kümmern sich - meist in Kooperationsformen mit niedergelassenen Schmerztherapeuten - um Schmerzpatienten mit schwierigen Krankheitsbildern:
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