AG Kartellrecht
Auf Grund der sich stetig verändernden Wettbewerbsbedingungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt sich die Frage nach den Chancen und Risiken der Anwendung von kartell- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen für das wirtschaftliche Handeln der Akteure im Gesundheitswesen (u.a. im Bereich der Krankenkassen und der Krankenhausversorgung). Die Arbeitsgruppe Kartellrecht hat zum Ziel, die unterschiedlichen Auffassungen zur Anwendung und zu den Auswirkungen kartellrechtlicher Regeln im Gesundheitsbereich zu beleuchten und darzustellen.
Die Arbeitsgruppe wird von Herrn Dr. Rolf Hoberg, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, und Herrn Dr. Josef Siebig, Verbandsdirektor der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V., geleitet. Ihr gehören Vertreter des Universitätsklinikums Tübingen, des Wirtschaftsministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales an.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Ergebnisse im Plenumstreffend es Gesundheitsforums am 17. Oktober 2008 vorgelegt und ihre Tätigkeit damit abgeschlossen.