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Stationäre Rehabilitation

 

Eine qualifizierte medizinische Rehabilitation ist wichtige Voraussetzung zur Integration von gesundheitlich gefährdeten oder (insbesondere chronisch) kranken Menschen in Beruf und Gesellschaft. Sie nimmt im Gesundheitswesen einen immer höheren Stellenwert ein. Baden-Württemberg verfügt mit 216 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Stand: März 2011) über ein breitgefächertes und alle Altersstufen umfassendes Angebot an stationären Rehabilitationsleistungen.

Schwerpunkte hierbei sind u.a.:

  • Rehabilitation bei chronischen Erkrankungen
  • Suchtrehabilitation
  • Onkologische Rehabilitation
  • Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter (Mutter/Vater-Kind-Kuren)
  • Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
  • Geriatrische Rehabilitation

Hier können sich Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Württemberg wohnortsnah behandeln lassen. Aber auch bei Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Bundesländern sind die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Lande sehr gefragt.

Alle Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen und sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der externen Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern (§ 135a Abs. 2 i.V.m. § 137d SGB V). Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer haben in der Vereinbarung nach § 137d Abs. 1, 2 und 4 SGB V das Nähere zu den Maßnahmen der externen Qualitätssicherung und zum internen
Qualitätsmanagement festgelegt.

Seit dem Jahr 2000 wurde im Sinne des gesetzlichen Auftrags von den Spitzenverbänden der Krankenkassen ein externes Qualitätssicherungsverfahren entwickelt, welches mittlerweile unter der Bezeichnung "QS-Reha-Verfahren" bundesweit in der Routine angewandt wird.

Das QS-Reha-Verfahren basiert auf einer externen, klinikvergleichenden Überprüfung zentraler Qualitätsdimensionen. Es beinhaltet eine umfassende und wissenschaftlich fundierte Evaluierung der Rehabilitationseinrichtungen in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich der Patientenzufriedenheit.

Eine ausführliche Darstellung des QS-Reha-Verfahrens, seiner Instrumente und der geprüften Rehabilitationseinrichtungen findet sich auf der Homepage der Spitzenverbände der Krankenkassen unter www.qs-reha.de.

Das QS-Reha-Verfahren sowie seine Organisation wird derzeit den neuen gesetzlichen Regelungen, die sich aus dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ergeben, angepasst. Die stationären Rehabilitationseinrichtungen müssen an einem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) vereinbarten Zertifizierungsverfahren teilnehmen. Das QS-Reha-Verfahren ist ein solches Verfahren.

°Quelle zu QS-Reha-Verfahren:
GKV Die gesetzlichen Krankenkassen Home >Projekte>QS-Reha